Erklärung zur Barrierefreiheit
Steinhauser Automatik ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website unter steinhauser-automatik.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz weitgehend vereinbar. Die Umsetzung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufen A und AA. Die nachfolgend aufgeführten Punkte konnten bislang nicht abschließend geprüft werden.
Nicht abschließend geprüfte Bereiche
Die Prüfung erfolgte durch automatisierte Messungen und manuelle Tests. Folgende Punkte sind eingeschränkt oder noch offen.
- Der Praxistest erfolgte ausschließlich mit dem Screenreader NVDA. VoiceOver und andere Screenreader wurden nicht geprüft.
- Die inhaltliche Qualität der Alternativtexte für Bilder wurde nicht durch Dritte geprüft.
- Die Einstufung des Videos im Abschnitt Arbeit als dekorativer Inhalt beruht auf eigener Einschätzung.
Diese Punkte werden nachgeholt. Sollte sich dabei Anpassungsbedarf ergeben, wird er umgesetzt und diese Erklärung aktualisiert.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, die am 23. Juli 2026 durchgeführt wurde. Die letzte Überprüfung fand am 1. September 2026 statt. Geprüft wurde mit dem Screenreader NVDA: Startseite und Rechtsseiten, Tastaturnavigation, Landmarks sowie das Vorlesen der Preise und Bedienelemente. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Barrieren melden
Ihnen ist auf dieser Website etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder nicht vollständig nutzbar ist? Melden Sie es gern. Jede Rückmeldung hilft, die Website zu verbessern.
Niklas Steinhauser, Steinhauser AutomatikE-Mail: kontakt@steinhauser-automatik.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, wo das Problem auftritt und welches Gerät oder Hilfsmittel Sie verwenden. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Antwort.
Marktüberwachung
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu einer Lösung führt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie anerkannte Verbände können dort nach § 32 BFSG einen Antrag auf Durchführung von Marktüberwachungsmaßnahmen stellen.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 28 92 30 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de